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Frühbehandlung
Mehr Informationen finden Sie in unserem FAQ Bereich.
Die reguläre kieferorthopädische Behandlung beginnt in aller Regel im Alter von zehn bis vierzehn Jahren. Allerdings empfiehlt es sich, bereits ab dem 3. Lebensjahr die Gebissentwicklung Ihres Kindes kontrollieren zu lassen. Denn Schnuller, Daumenlutschen oder Mundatmung können schon in frühester Kindheit zu Fehlstellungen führen, die bereits im Milchgebiss korrigiert werden sollten.
Da die Zahnstellung insbesondere vom muskulären Gleichgewicht der Zunge, Lippen und Wangen abhängt, weisen die betroffenen Kinder oft schmale Oberkiefer mit vorstehenden Schneidezähnen, über Kreuz beißende Zähne (Kreuzbiss) oder zurückliegende Unterkiefer auf. Werden diese Fehlentwicklungen erst im Wechselgebiss oder bleibenden Gebiss behoben, ist dies in aller Regel mit einem wesentlich größeren Aufwand verbunden.
Gründe für eine frühe Behandlung:
Verwendet Ihr Kind noch über das dritte Lebensjahr hinaus einen Schnuller, lutscht am Daumen oder atmet vorwiegend durch den Mund, kann dies die Kiefer- und Zahnentwicklung stören – oftmals entwickelt sich der sogenannte offene Biss. Als Ersatz für Schnuller oder Daumen passen wir eine Mundvorhofplatte an.
Fehlen Milchzähne zu früh, können sich Fehlstellungen entwickeln. Fehlt ein Milchzahn, passen wir Ihrem Kind einen Platz- bzw. Lückenhalter an, damit sich die übrigen Zähne nicht verschieben.
Gravierende Fehlstellungen sollten bereits im Milchzahngebiss mit einer herausnehmbaren Zahnspange behandelt werden. So wird das Wachstum des Kiefers optimal zur Korrektur ausgenutzt.
Herausnehmbare („lose“) Zahnspangen werden meist zu Beginn der kieferorthopädischen Therapie oder in der Frühbehandlung eingesetzt.