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FAQ − Kieferorthopädie
Die Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin. Sie befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Dabei geht es nicht nur um ein schönes Aussehen gerade stehender Zähne, sondern auch um die Erhaltung oder Wiederherstellung wichtiger gesundheitlicher Faktoren.
In der Regel ist es sinnvoll, Kinder zwischen dem 8. und 10. Lebensjahr beim Kieferorthopäden vorzustellen. Wenn Sie sich aber nicht sicher sind oder eine größere Fehlstellung vermuten, kommen Sie einfach vorbei. Wir beraten Sie und untersuchen Ihr Kind gerne.
Grudsätzlich brauchen Sie keine Überweisung zum Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt − die Untersuchung von Kindern ist kostenlos. Generell sollten Sie Ihrem Zahnarzt vertrauen. Es kommt aber auch manchmal vor, dass Zahnärzte die Patienten etwas zu spät zum Kieferorthopäden schicken. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass die Behandlung erschwert wird.
Die Behandlung
In den ersten 3−6 Tagen nach dem Eingliedern des Gerätes kann es zu Beschwerden kommen, wie z.B. Druckempfinden an den Zähnen (vergleichbar mit Muskelkater) oder Scheuer-, Druckstellen im Mund, die in aller Regel nach einigen Tagen abklingen. Die Stärke dieser Missempfindung variiert sehr stark, abhängig von der Sensibilität der zu behandelnden Person.
Die moderne Kieferorthopädie hat in den letzten Jahren durch den Einsatz von speziellen Materialien einen enormen Fortschritt im Sinne einer Schmerzminderung erzielt, sodass heute erfahrungsgemäß etwa die Hälfte der Patienten gar keine Schmerzen mehr empfinden.
Die Zahnstellungskorrektur vermindert ungünstige Nischen und Zwischenräume, in denen sich Bakterien ansiedeln, die zu Karies und Parodontitis führen können. Die Lagekorrektur von fehlerhafter Stellung des Oberkiefers zum Unterkiefer kann soll zukünftige Kiefergelenkserkrankungen vermeiden. Weiterhin sind gerade Zähne ästhetischer und die Lebensqualität steigt dadurch meist deutlich.
Früher wurde von Zahnärzten seltener auf die kieferorthopädischen Behandlungsmöglichkeiten von Erwachsenen hingewiesen. Heutzutage legen Erwachsene immer mehr Wert auf Ihre äußere Erscheinung und wollen auch durch ein schöneres Lächeln mehr Lebensqualität beruflich und privat gewinnen.
Eine kieferorthopädische Behandlung ist in jedem Alter möglich. Die Voraussetzung hierfür sind eigene Zähne und ein gesundes, entzündungsfreies Zahnfleisch. Im Erwachsenenalter dauert es lediglich etwas länger, bis die Zähne in ihrer neuen Position gefestigt sind. Mithilfe eines Haltedrahtes (Retainer), der zungenseitig eingeklebt wird, kann die neue korrigierte Zahnstellung in aller Regel dauerhaft gesichert werden.
Behandlungsapparaturen
Ein Aktivator ist eine funktionskieferorthopädische Apparatur, die durch Nutzung von körpereigenen Kräften und Beeinflussung der Muskulatur das Wachstum des Unterkiefers anregt und somit die Lage beider Kiefer zueinander verändert. Das Gerät besteht aus einem Kunststoffkörper, darin eingearbeiteten Haltelementen sowie einem vor den Schneidezähnen liegenden Drahtbügel.
Ein Bionator ist eine funktionskieferorthopädische Apparatur, die dem Aktivator ähnelt, jedoch nicht nur Zahn- und Kieferfehlstellungen korrigiert, sondern auf den gesamten Körper des Patienten wirkt und u. a. eine Veränderung der Kopf- bzw. Körperhaltung ermöglicht.
Eine „aktive Platte“ ist eine herausnehmbare Zahnspange, die von selbst Kräfte auf die Zähne ausübt. Sie besteht aus einem Kunststoffkörper, Halte- sowie aktiven Elementen und Schrauben und bewirkt aktive Zahnbewegungen.
Auxiliaries sind an kieferorthopädische Behandlungsapparaturen koppelbare Hilfsteile wie Federn, Ketten oder Drahtelemente.
Befestigungselemente, die auf die Oberfläche von Zähnen oder sie umschließende Metallbänder geklebt werden und im Zusammenspiel mit Bögen die Bewegung von Zähnen bewirken. Die Bögen können mittels Kunststoff- bzw. Drahtring befestigt oder durch einen Clip im Bracketslot gehalten werden (selbstligierende Brackets). Es gibt einflügelige (Single-Bracket) oder zweiflügelige Brackets (Twin-Bracket). Werden sie an der Außenseite der Zähne befestigt, spricht man von bukkalen Brackets. Werden sie auf die Zahninnenseite geklebt, von Lingualbrackets.
NEIN! Lose und feste Spangen haben verschiedene Aufgaben und ihre spezielle Behandlungsaufgabe. Sie können sich in der Regel nicht gegenseitig ersetzen − jedoch ergänzen!
Anders als die sogenannte lose oder herausnehmbare Zahnspange wirkt eine festsitzende Zahnspange 24 Stunden am Tag! Darüber hinaus können mithilfe der Brackets die erforderlichen Kräfte viel gezielter und kontrollierter auf die Zähne übertragen werden. In vielen Fällen kann nur eine festsitzende Zahnspange das gewünschte Behandlungsziel erreichen, z.B. wenn Zähne gezielt bewegt werden müssen. Eine herausnehmbare Zahnspange ist dazu nicht in der Lage.
Behandlungszeit
Dies kann pauschal nicht beantwortet werden, da der richtige Behandlungszeitpunkt stark von der Behandlungsaufgabe abhängt.
Die sogenannten Frühbehandlungen beginnen frühestens im 4. Lebensjahr. Es gibt einige Zahn- und Kieferfehlstellungen, die bereits mit ca. 7 Jahren behandelt werden sollten. In der Regel liegt der Behandlungsbeginn zwischen 9 und 13 Jahren.
Grundsätzlich ist die beste Zeit für eine kieferorthopädische Behandlung die sogenannte Wachstumsphase zur Zeit des späten Wechselgebisses. In dieser Zeit entwickeln sich die Kieferknochen am stärksten.
Solange eigene gesunde Zähne, gesundes Zahnfleisch und gesunder Knochen vorhanden sind, gibt es für eine kieferorthopädische Behandlung keine Altersgrenze. Auch mit 75 Jahren kann eine Behandlung sinnvoll sein.
Manchmal müssen
- Zähne aufgerichtet werden, um Brücken eingliedern zu können, oder
- Lücken geöffnet werden, um Implantate zu ermöglichen oder
- Zähne verlängert oder verkürzt werden, um schön zu wirken.
Festsitzende Zahnspangen
Ein klares NEIN! Es kommt nur auf die richtige und regelmäßige Reinigung der Zähne an. Sie erhalten bei uns an dem Tag, an dem die feste Zahnspange geklebt wird, eine professionelle Einweisung in die richtige Zahnpflege mit der festen Spange (Multiband).
NEIN! Der Zahnschmelz wird zwar in dem Bereich, in dem die Brackets aufgeklebt werden sollen, mit einer Säure angeraut, damit der Bracketkleber auf dem Zahn anhaften kann. Diese Rauhigkeit ist allerdings so gering, dass sie mit dem bloßen Auge nicht erkennbar ist. Wenn das Bracket aufgeklebt ist, ist auch die Rauhigkeit wieder verschwunden. Nach dem Entfernen der Brackets werden die Zähne mit einem Fluorid wieder versiegelt.
Ein klares NEIN! Wenn die Richtlinien der Zahnpflege erfüllt werden, kann mit dem bloßen Auge kein Unterschied festgestellt werden. Die mikroskopisch feststellbaren Unterschiede verschwinden in aller Regel nach einigen Wochen durch Remineralisation aus dem Speichel ebenfalls, d.h. der Zahn wird durch die im Speichel enthaltenen Mineralien wieder belastungsfähiger gemacht.
Herausnehmbare Zahnspangen
Die Technik der Zahnspangenpflege ist recht einfach: Gebürstet wird die Zahnspange unter fließendem, lauwarmen Wasser mit einer Zahnbürste. Die Spange sollte Sie dabei nicht an den Drähten anfassen (diese können sich dabei verbiegen), sondern die Spange am Kunststoffteil festhalten. Zur Reinigung kann durchaus auch Zahnpasta verwendet werden. Danach muss die Apparatur allerdings gründlich nur mit Wasser nachgeputzt werden. Bei täglicher Pflege sind Reinigungstabletten nicht nötig, denn dabei können Korrosionen an den Metallteilen auftreten und die Drähte gefährden!
Unser Tipp: Statt Reinigungstabletten lieber ein Glas Essigwasser mixen und die Zahnspange darin reinigen. Oder legen Sie die Spange in den Geschirrspüler (unter 50°C!).
Achtung! Die Spangen niemals auskochen, weil sie sich dabei verformen und danach nicht mehr passen!
Kostenübernahme
Die GKV zahlt eine kieferorthopädische Grundversorgung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Für Erwachsene zahlt sie in Ausnahmefällen, wenn eine sogenannte schwere Kieferanomalie (von der Norm abweichenden Kieferentwicklungen wie Deformationen, falsche Bisslagen etc.) vorliegt, bei der eine kieferchirurgische Mitbehandlung erforderlich ist.
Nicht übernommen werden die Behandlungen sogenannter leichter Kieferanomalien, sowie Zusatzleistungen wie z.B. Spezialbrackets, Spezialbögen, Lingualtechnik, unsichtbare Schienen usw. Bereits im ersten kieferorthopädischen Beratungsgespräch erhalten Sie detaillierte Informationen über die Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. der Kosten Ihrer kieferorthopädischen Behandlung.
Wenn die Krankenkasse nichts zahlt, bedeutet dies leider nicht, dass die Behandlung unnötig ist!
Die kieferorthopädische Behandlung wird ab einem gewissen Schweregrad der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100 % erstattet. 20 % der Behandlungskosten müssen Sie während der Behandlung vorerst selbst tragen. Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung bekommen Sie diese 20 % von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Die von der Krankenkasse bezahlte Behandlung entspricht aber lediglich dem Grundsatz: ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig.
Um eine möglichst schnelle Behandlung mit der festen Zahnspange zu ermöglichen und die Beschwerden (Schmerzen und Wurzelverkürzungen) sowie das Kariesrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, sind Spezialbrackets, Komfortbögen und Zahnversiegelung etc. erforderlich. Hierfür fallen Kosten an, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt.
Prinzipiell ja, auch ohne Altersbegrenzung. Es gibt jedoch so viele verschiedene Tarifformen, dass genaue Informationen über die Leistungsfähigkeit Ihres Versicherungsvertrages nur nach gründlicher Einsicht der Vertragsunterlagen möglich sind.
Grundsätzlich gilt, dass in der PKV nur das bei Vertragsabschluss unbekannte Risiko ohne Risikozuschläge mitversichert ist. Deshalb ist es ratsam, vor der kieferorthopädischen Erstberatung den Versicherungsschutz zu optimieren.
Ja, sogenannte Zahnzusatzversicherungen. Achten Sie aber bitte darauf, dass Kieferorthopädie im Leistungspaket eingeschlossen ist. Empfehlungen sind hier aufgrund der Vielzahl der Tarife allerdings schwierig.