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Zahnmedizin

Kosten & Dauer

Kosten & Dauer

Natürlich möchte jeder Patient gern im Vorfeld wissen, was im Rahmen der geplanten Therapie an Zeit- und Kostenaufwand auf ihn zukommt. So sind wir stets bemüht, möglichst genaue Angaben zu machen. Dennoch können wir meist nur einen ungefähren Richtwert vermitteln.

Die Abrechnung und Bezuschussung kieferorthopädischer Behandlungen ergeben sich für gesetzlich krankenversicherte Patienten aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA). Für Privatversicherte gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für eine kieferorthopädische Standardbehandlung, das heißt für Leistungen, die als „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ eingestuft wurden – und dies auch nur bis zu einem Alter von 18 Jahren. Über 18-Jährige haben nur bei sehr schweren Kieferabweichungen (Anomalien) Anspruch auf eine KFO-Versorgung.

Aufgrund der gesundheitspolitischen Entwicklungen der letzten Jahre wurde der Umfang bezahlter Behandlungsleistungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen immer weiter eingeschränkt. Zusätzliche Kürzungen kieferorthopädischer Behandlungshonorare haben zudem dazu geführt, dass im Rahmen der gesetzlichen KFO-Therapie eine Berücksichtigung höherwertiger Materialien und neuester Behandlungstechniken heutzutage kaum noch möglich ist.

Standardbehandlung nicht immer empfehlenswert

Jedoch sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass das am günstigsten erscheinende Angebot nicht automatisch auch das bestmöglichste Behandlungsergebnis erbringt. So sieht die Standardbehandlung für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung z. B. nur den Einsatz einfacher voluminöser Metallbrackets und Stahlbögen oder die Verwendung von Außenzahnspangen (Headgear) vor. Dies wiederum kann jedoch mitunter längere Behandlungszeiten oder ein erhöhtes Schmerzrisiko aufgrund größerer Kraftwirkungen bedeuten.

Über die Standardversorgung hinausgehende Leistungen – also höherwertige Materialqualität (Spezialbrackets, superelastische Bögen etc.) bzw. eine Behandlung nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen – werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Möchte man als „Kassenpatient“ dennoch sanftere oder schnellere Behandlungsoptionen in Anspruch nehmen, müssen Zusatzleistungen für eine optimierte Behandlung privat getragen werden.

Ästhetisch & schonend

Eine schonendere und nahezu unsichtbare Behandlung ermöglichen unter anderem zahnfarbene Brackets (Keramikbrackets) mit hellen Bögen, lingual auf die Zahninnenseite geklebte Brackets (Lingualbrackets) oder unauffällige Zahnschienen (bei leichten bis mittleren Zahnfehlstellungen).

Quelle: FORESTADENT® - Bernhard Förster GmbH (in Teilen geändert)

Sie haben Fragen zu den Kosten oder dem Umfange einer kieferorthopädischen Behandlung? Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gern.